Vertuschungsgutachten nach chirurgischen
Kunst- und Behandlungsfehlern
- Dokumentation eines Skandals”
Unter diesem Titel hat Prof. Dr. med. Arno Krug anhand von bisher 5 Fällen dokumentiert,
wie ein Großteil der med. Gutachten, vor allem derer von Universitätsprofessoren,
zu chirurgischen Behandlungsfehlern in Deutschland einzuschätzen sind.
Wie aus der Anschriftenliste zu ersehen ist, hat sich Herr Prof. Dr. med. Arno Krug
mit dieser Dokumentation an die Öffentlichkeit gewannt, um auf diese Missstände
im medizinischen Gutachterwesen hinzuweisen. Die Dokumentation zeigt auf, dass es bei
diesen Begutachtungen nicht um Objektivität, sondern um das Verschleiern und Vertuschen
der wahren Sachverhalte geht. Dies geschieht dann immer zum Nachteil der bereits körperlich
geschädigten Patienten, aber auch den Krank- Renten- und Unfallkassen, die die zusätzlichen
Behandlungs- und Folgekosten, anstatt der Haftpflichtversicherungen, zu tragen haben.
Die NGM-Bayern bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Krug für die freundliche Überlassung der Texte.
Anschreiben von Prof. Dr. med. Arno Krug, lt. Adressenaufstellung
Prof. Dr. A. Krug
ehemals Chefarzt Allgemeinchirurgie
am Klinikum Hof/Saale
D-95032 Hof, den 08.02.2004
Theodor-Fontane-Str. 20
Telefon: 09281/91590
Fax-Nr: 09281/94859
e-mail: arnokrug@yahoo.de
Sehr geehrte Damen und Herren !
Da Sie versuchen in den von Ihnen gegründeten Notgemeinschaften medizingeschädigten Patienten zu helfen,
möchte ich Ihnen meine deprimierenden Erfahrungen mitteilen, die ich als Privatgutachter in Prozessen
gemacht habe, in denen es darum ging, Patienten nach chirurgischen Kunst- und Behandlungsfehlern zu
der den Patienten zustehenden Entschädigung zu verhelfen. Meine Erfahrung ist, dass dies oft nicht möglich
ist, da die vom Gericht bestellten Universitätsgutachter Vertuschungsgutachten verfassen, die vom Gericht
wegen fehlender medizinischer Kenntnisse in der Regel anerkannt werden und dadurch zur Klageabweisung führen.
Schlimm ist, dass dadurch die geschädigten Patienten um die ihnen zustehende Entschädigung gebracht werden.
Aber noch viel schlimmer ist, dass dadurch eine objektive Fehleranalyse, wie bei Katastrophen in der Industrie und
m Verkehrswesen üblich, verhindert wird. Gerade eine objektive Fehleranalyse mit der daraus sich ergebenen
Formulierung von Behandlungsleitlinien würde ganz entscheidend zur Verbesserung der Behandlungsqualität
zukünftiger Patienten und zur Kostensenkung im Gesundheitswesen führen, da Kunst- und Behandlungsfehler
z.B. in der Chirurgie, wenn sie nicht gleich den Tod des Patienten zur Folge haben, wie z.B. im Fall 2 meiner
, eine sehr langwierige Behandlung mit entsprechend hohen Kosten für die Solidargemeinschaft der
Versicherten verursachen (s. Fall 5).
In dem Kapitel Schlussfolgerungen meiner Dokumentation habe ich konkrete Vorschläge gemacht,
um die bisher geübte Begutachtungspraxis zu verbessern. Wichtig wäre es, die Öffentlichkeit zu
informieren, dass hier ein "Gutachterskandal" vorliegt, wodurch verhindert wird, dass Patienten
entschädigt werden und mehr Qualität und eine Kostensenkung im Gesundheitswesen erreicht wird.
Mit freundlichen Grüssen A. Krug